Das Pflegeberufereformgesetz vom Bundestag beschlossen

28.07.2017

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 07.07.2017 das Pflegeberufereformgesetz beschlossen. Ab 2020 wird die Ausbildung in der Pflege einheitlicher. Mit dem Pflegeberufereformgesetz wird eine neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ eingeführt. Sie ermöglicht, nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege.

Alle Ausbildungswege werden über einem Fond finanziert und sind schulgeldfrei.

Die hochschulische Pflegeausbildung ist Teil des Gesetzes.

Das vollständige Gesetz finden Sie im Anhang.

 

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